Neuerungen in der Pflege 2024

Kreativ&Söhne GmbH

Diese Neuerungen bringt das Jahr 2024 in der Pflege mit sich

Das Jahr 2024 bringt eine Fülle von Veränderungen und Fortschritten in der Pflege mit sich, die das Wohlbefinden der Patienten verbessern und die Arbeit der Pflegekräfte erleichtern sollen.

„Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind. Wir investieren künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen“, erklärte  Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach kürzlich.

Von Technologie bis hin zu neuen Ansätzen in der Pflegeausbildung – wir haben die wichtigsten Neuerungen im Pflegewesen zusammengefasst.

Die wichtigsten Pflege-Änderungen 2024 auf einen Blick:

  • Das Pflegegeld steigt um 5 Prozent
  • Pflegesachleistungen steigen um 5 Prozent
  • Junge Pflegebedürftige bis 25 ab Pflegegrad 4 erhalten ein vorgezogenes Entlastungsbudget für die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Jährlicher Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld
  • Höhere Zuschüsse für Pflegeheimkosten von 5 bis 10 Prozent

Was ändert sich in der Pflege 2024?

Das Jahr 2024 ist zweifellos ein Meilenstein in der Geschichte der Pflege, da die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2023 nun in Form des Pflegeunterstützungs-
und -Entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft treten, um Pflegebedürftige und Angehörige zu unterstützen:

  1. Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2024: Leistungen für die häusliche Pflege steigen

Das Pflegegeld steigt ab Januar um 5 Prozent – das erste Mal seit 2017. Im nächsten Jahr, also ab Januar 2025, soll es noch einmal um 4,5 Prozent erhöht werden. Von der Erhöhung profitieren Pflegebedürftige und deren Angehörige ab Pflegegrad 2. Außerdem werden auch die Pflegesachleistungen, also häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, zu der auch unsere FRIGGA 24-Stunden-Pflege zählt,  um 5 Prozent angehoben. Auch diese sollen ab Januar 2025 noch einmal um 4,5 Prozent steigen.

  1. Vollstationäre Pflege 2024: Höhere Zuschüsse zu Pflegeheimkosten

Pflegebedürftige, die vollstationär versorgt werden, erhalten bereits seit 2022 Zuschüsse von der Pflegekasse für den Eigenanteil der Pflegekosten. Dieser Eigenanteil soll nun 2024 weiter reduziert werden. So sollen Pflegebedürftige noch stärker entlastet werden. Die Zuschüsse richten sich nach der Aufenthaltsdauer und sind gestaffelt.

Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse seit 2024 nun 15 statt 5 Prozent des Eigenanteils für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Dies gilt für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung künftig 30 Prozent statt 25, im dritten Jahr 50 Prozent statt 45 und ab einem Heimaufenthalt von vier und mehr Jahren 75 statt 70 Prozent der monatlichen Kosten.

Die Prozentsätze für Altenheimkosten ab 2024 auf einen Blick:

1. Jahr: 15 Prozent statt bisher 5 Prozent
2. Jahr: 30 Prozent statt bisher 25 Prozent
3. Jahr: 50 Prozent statt bisher 45 Prozent
Ab dem 4. Jahr: 75 Prozent statt bisher 70 Prozent

Die Zuschüsse zum Eigenanteil umfassen nur die Pflegekosten und nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, die bei einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen.

  1. Pflegeunterstützungsgeld 2024: Bis zu 10 Tage pro Kalenderjahr

Auch eine Neuerung ab 2024: Das Pflegeunterstützungsgeld, das berufstätigen pflegenden Angehörigen dabei hilft, ihren Job und die Pflegearbeit miteinander zu vereinbaren, gibt es nicht mehr einmalig pro Pflegefall, sondern es kann nun jährlich in Anspruch genommen werden.

So können sich pflegende Familienmitglieder in Pflege-Notfällen jährlich bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, ohne auf ihr Einkommen zu verzichten.

  1. Vorgezogenes Entlastungsbudget 2024: Unterstützung für junge Pflegebedürftige

Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, das für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 eigentlich ab Januar 2025 in Kraft treten soll. Es erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, denn diese werden statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden.

Für schwerstpflegebedürftige junge Menschen unter 25 mit Pflegegrad 4 oder 5 wird das Entlastungsbudget aber vorgezogen und steht bereits ab Januar 2024 zur Verfügung. Diese erhalten ein Entlastungsbudget von 3386 Euro (statt 3.539 Euro für alle anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ab 2025).

Das Entlastungsbudget kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege durch den pflegenden Angehörigen vorübergehend nicht möglich ist. Zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub, Kur oder Reha.

Das heißt konkret:

- Die Höchstdauer für die Verhinderungspflege kann nun für 8 Wochen statt bisher 6 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

- Die Mittel der Kurzzeitpflege können vollständig für die Verhinderungspflege genutzt werden.

- Außerdem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit: Junge Pflegebedürftige müsse nicht mehr mindestens 6 Monaten häuslich gepflegt werden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

- Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes nun bis zu 8 statt 6 Wochen pro Jahr weitergezahlt. Die Zahlungen für die Verhinderungspflege können auch für eine 24-Stunden-Betreuung zuhause genutzt werde, wir beraten Sie dazu gern.

  1. Auskunftsansprüche 2024: Mehr Transparenz über Kosten und Leistungen für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige können ab 2024 Einsicht in ihre in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten bei der Pflegekasse verlangen. Diese muss halbjährlich eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten aushändigen.

Dabei müssen die Informationen so aufbereitet sein, dass auch Laien sie verstehen können. So erhalten Pflegebedürftige und Angehörige einen besseren Überblick über alle Pflegeleistungen und -kosten.

  1. Digitalisierung 2024: Das E-Rezept wird verpflichtend

Eine weitere Vereinfachung im Gesundheitswesen 2024 bringt das E-Rezept mit sich, denn dieses wird ab Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Ärztinnen und Ärzte müssen also E-Rezept ausstellen.

Das E-Rezept bringt nicht nur für Patienten, sondern auch für Ärzte und Apotheken Vorteile: Es beendet die Zettelwirtschaft in Apotheken und Arztpraxen, Patienten bietet es mehr Komfort, da sie sich Zeit und Wege ersparen können. Sowohl den Weg in die Apotheke als auch den zum Arzt, wenn ein Folgerezept benötigt wird. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen.

Das E-Rezept kann zum Beispiel per E-Rezept-App online eingelöst werden, ohne persönlich in die Apotheke gehen zu müssen. Die App zeigt an, ob das gewünschte Medikament vorrätig ist. Apotheken mit Lieferservice bringen es bis an die Haustür, sodass ein Medikament nicht mehr abgeholt werden muss.

Das E-Rezept ist also auch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine Entlastung.

  1. Weiterentwicklung in der Pflegeausbildung 2024

Das Jahr 2024 bringt auch bedeutende Veränderungen in der Ausbildung von Pflegekräften mit sich. Neue Lehrmethoden und modernisierte Lehrpläne werden eingeführt, um sicherzustellen, dass Pflegefachkräfte mit den neuesten Technologien und Entwicklungen in der Medizin vertraut sind. Dies ermöglicht es den Pflegekräften, besser auf die sich ständig verändernden Anforderungen im Gesundheitswesen zu reagieren.

Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, dual zu studieren, um das Pflegestudium attraktiver zu gestalten. Sprich, Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung eine angemessene Vergütung.

Zudem wird das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, um dem aktuellen Pflegenotstand entgegen zu wirken.

Neuerungen in der Pflege 2024: Ein Lichtblick am Ende des Tunnels

Die neue Pflegereform in Form des Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetzes ist ein guter Anfang für alle Pflegenden, Angehörigen und Pflegebedürftigen, die in den nächsten Jahren hoffentlich weiter ausgebaut wird.

Denn gerade die letzten Pandemie-Jahre haben deutlich gezeigt, wie unterrepräsentiert Pflege in unserer Gesellschaft ist, obwohl sie doch einen der wichtigsten Grundpfeiler darstellt, auf den alle Menschen irgendwann zurückgreifen müssen.

Wer mit Liebe pflegen will, braucht dazu die nötigen Voraussetzungen, um sich nicht selbst zum Pflegefall zu machen. Wir von FRIGGA begrüßen die Veränderungen in der Pflege 2024 sehr und hoffen, dass wir als Pflegeagentur dadurch noch mehr pflegenden Angehörigen dabei helfen können, ihre Liebsten vollumfänglich zu versorgen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Katja Zbrzeska

FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig

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