Rechtliche Aspekte der 24-Stunden-Pflege zuhause: Verträge, Haftung und Patientenrechte

Kreativ&Söhne GmbH

Rechtliche Aspekte der 24-Stunden-Pflege zuhause: Verträge, Haftung und Patientenrechte

Die 24-Stunden-Pflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheits- und Betreuungssystems in Deutschland. Wir von FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig sorgen dafür, dass alte und kranke Menschen in Sachsen, Sachen-Anhalt und Thüringen rund um die Uhr qualifizierte Unterstützung erhalten, um ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu führen – abseits des Altenheimes und im eigenen geliebten Zuhause.

Wenn sich Angehörige mit dem Thema „24-Stunden-Pflege“ zum ersten Mal auseinandersetzen, kommen allerdings im Vorfeld oft einige Fragen auf. Denn hinter der Fürsorge und dem Engagement unserer Pflegekräfte verbirgt sich eine komplexe rechtliche Landschaft, die die Beziehung zwischen unseren Pflegekräften, uns als Pflegeagentur und den Pflegebedürftigen regelt.

In diesem Blogpost beantworten wir deshalb häufige Fragen und Bedenken im Bezug auf die rechtlichen Aspekte der 24-Stunden-Pflege und gehen auf Themen wie „Verträge“, „Haftung“ und „Rechte der Patienten“ ein.

Voraussetzung für die 24-Stunden-Pflege

Um eine 24-Stunden-Betreuung für einen Angehörigen in Betracht zu ziehen, sollten einige räumliche Voraussetzungen erfüllt sein. Denn die Pflegekraft braucht unbedingt ein eigenes, abschließbares Zimmer im Zuhause des Patienten. Dieses sollte möbliert und so eingerichtet sein, dass sich die Pflegekraft wohl und willkommen fühlt.

Hinsichtlich der technischen Ausstattung für Betreuungskräfte gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, allerdings sind ein Telefon- und Internetanschluss ratsam. Denn unsere FRIGGA Pflegekräfte aus Polen verlassen ihre Heimat und Familien für mehrere Wochen und wollen natürlich mit ihren Liebsten Kontakt halten.

Neben der Vergütung und kostenloser Unterbringung in den eigenen vier Wänden erhalten die Pflegekräfte auch freie Mahlzeiten. Das sollte als monatlicher Kostenfaktor eingeplant werden. Die Pflegekraft muss außerdem jederzeit Zugang zur Küche sowie zum Badezimmer haben.

Verträge in der 24-Stunden-Betreuung: Die rechtliche Grundlage der Pflegebeziehung

Ein Vertrag bildet das Fundament einer professionellen Pflegebeziehung und regelt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Pflegekraft, Pflegeunternehmen und Pflegebedürftigem. Darin werden alle Rechte und Pflichten der Beteiligten definiert, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

In einem Vertrag sollten alle relevanten Aspekte klar festgelegt werden: Dazu gehören die vereinbarten Leistungen, die Arbeitszeiten, der Pflegeumfang, die Vergütung sowie die Regelungen für Urlaub, Krankheit und Kündigung. Ein Pflegevertrag in der 24-Stunden-Betreuung schafft Transparenz und Vertrauen zwischen allen Parteien und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche und harmonische Pflegebeziehung.

Dabei gilt es auch, die Anstellungsart der Pflegekraft zu beachten. Dafür gibt es drei Modelle: 24-Stunden-Pflege auf selbstständiger Basis, die direkte Anstellung oder das Entsendungsmodell, dass wir von FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig nutzen.

Außerdem müssen die in Deutschland geltenden arbeitsrechtlichen Bedingungen zwingend eingehalten werden. Als professionelle Pflegeagentur legen wir darauf großen Wert, denn alle unsere Pflegekräfte aus Polen sind selbstverständlich legal bei uns beschäftigt und haben ein Recht auf regegelte Arbeits- und Pausenzeiten sowie ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch und Mindestlohn.

Wichtig zu wissen: Auch, wenn die Rundum-Pflege gern als 24-Stunden-Pflege bezeichnet wird, so ist die Pflegekraft nicht 24 Stunden am Tag tätig. Viel mehr bedeutet es, dass sie rund um die Uhr rufbereit ist, sollte etwas passieren. Nichts desto trotz genießen unsere FRIGGA Betreuerinnen auch Pausen und ihren Feierabend.

Bei der Erstellung des Vertrages ist es uns von FRIGGA Seniorenbetreuung wichtig, dass die Interessen und Bedürfnisse aller Parteien berücksichtigt werden. Deshalb passen wir den Vertrag individuell auf Ihre Pflegesituation bzw. die Ihres Angehörigen an. Außerdem finden wir die perfekte Pflegekraft unter Berücksichtigung der Anforderungen und Wünsche des Pflegebedürftigen sowie der Kompetenzen und Leistungsgrenzen der Pflegekraft.

Wer haftet bei externer 24-Stunden-Pflege?

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. So spielt die Frage der Haftung in der 24-Stunden-Betreuung eine zentrale Rolle. Schließlich stehen das Wohlergehen und die Sicherheit des Pflegebedürftigen im Vordergrund.

Sowohl die Pflegekraft als auch das Pflegeunternehmen können für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die während der Pflegezeit auftreten.

Deshalb sollten klare Regelungen zur Aufsicht, zum Umgang mit medizinischen Notfällen und zur Dokumentation von Pflegeleistungen getroffen werden, um Haftungsfragen zu klären und Risiken zu minimieren.

Wir von FRIGGA Seniorenbetreuung legen deshalb schon vorher vertraglich fest,  wer bei einem Unfall oder einer Verletzung kontaktiert werden soll. Außerdem sind alle unsere Pflegekräfte in Erster-Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult und überprüfen regelmäßig Sicherheitsvorkehrungen vor Ort.

Unsere Pflegekräfte sowie wir als Pflegeagentur verfügen selbstverständlich über eine Haftpflichtversicherung, die im Ernstfall greift.

Patientenrechte in der 24-Stunden-Betreuung: Wahrung der Würde und Selbstbestimmung

Pflegebedürftige, die rund um die Uhr betreut werden, haben Rechte, die geschützt werden müssen. Zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre und persönliche Autonomie, das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung sowie das Recht auf respektvolle Behandlung.

Unsere Pflegekräfte sowie wir als 24-Stunden-Pflegeagentur stellen sicher, dass diese Rechte respektiert und eingehalten werden. Außerdem lassen wir den Pflegebedürftigen aktiv an Entscheidungen über seine Pflege und Behandlung mitwirken, insofern es der geistige Zustand des Patienten noch zulässt.

Wir von FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig nehmen Pflegebedürftige als eigenständige Personen wahr und respektieren deren Wünsche und Bedürfnisse. Dazu gehört auch, dass wir die Meinung und auch Kritik des Pflegebedürftigen annehmen und sich Patienten sowie Angehörige jederzeit vertrauensvoll an uns als Pflegeagentur wenden können.

Wir vermitteln bei Problemen zwischen der Pflegekraft und dem Pflegebedürftigen und sorgen im Falle von Differenzen für eine bestmögliche Lösung des Problems.

Mit FRIGGA Seniorenbetreuung auf der sicheren Seite

Insgesamt gibt es im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung einige rechtliche Dinge zu beachten, die wir Ihnen als Agentur gern erklären und offenlegen. Bedenken oder Ängste sind insgesamt unbegründet,  denn wir von FRIGGA garantieren Ihnen eine sichere, verantwortungsvolle und rechtlich konforme Betreuung Ihrer Liebsten.

Durch klare Verträge, transparente Haftungsregelungen und die Wahrung der Patientenrechte schaffen wir eine professionelle und fürsorgliche Pflegeumgebung, die den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen gerecht wird.

Durch die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Vorgaben werden wir den hohen Standards in der Pflege gerecht und stellen eine optimale Versorgung der Pflegebedürftigen sicher.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gern und wir vereinbaren einen Termin in unserem Büro in Leipzig oder Erfurt.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ihre Katja Zbrzeska

FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig

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