Kein Geld für Heimplatz! Was tun?

Kreativ&Söhne GmbH

Finanzierungsmöglichkeiten für Seniorenheime oder 24-Stunden-Betreuung

Kein Geld für Heimplatz! - Wer zahlt das Seniorenheim, wenn die Rente nicht ausreicht?

Altersarmut ist in vielen Ländern leider ein sehr präsentes Thema – sogar im vergleichsweise reichen Deutschland. Auch hierzulande fehlt es vielen Senioren an den nötigen Ersparnissen, die sie für ein Seniorenheim oder adäquate Pflegemöglichkeiten bräuchten.

Was passiert also, wenn die Rente nicht ausreicht, um die Kosten für den Heimplatz zu decken? In diesem Blogpost werden wir uns mit den Finanzierungsmöglichkeiten für Seniorenheime oder 24-Stunden-Pflege befassen, wenn das eigene Einkommen begrenzt ist.

Finanzierungsmöglichkeiten für Seniorenheime oder 24-Stunden-Betreuung

Vielleicht stehen Sie gerade vor der Entscheidung, Ihren Partner oder Ihre Partnerin, die eigenen Eltern oder andere Angehörige in ein Seniorenheim, betreutes Wohnen oder eine ähnliche Einrichtung zu geben.

Doch was tun, wenn die Rente nicht ausreicht, das eigene Einkommen zu gering ist, keine familiäre Unterstützung da ist, um den Platz für Mutter oder Vater zu finanzieren? Oder wenn man als Senior oder Seniorin gar alleine dasteht und merkt, dass man den Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann. Wer zahlt den Heimplatz, wenn die Rente nicht ausreicht?

In diesem Fall sollten Sie nicht direkt verzweifeln und den Kopf in den Sand stecken, sondern sich Unterstützung holen. Wir stellen Ihnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vor:

Pflegeversicherung zur Finanzierung von Heim oder 24-Stunden-Betreuung

Die erste Anlaufstelle für Pflegebedürftige und Angehörige ist die Pflegeversicherung. Diese sichert zwar das Pflegerisiko nicht vollständig ab, zahlt aber einen festen Betrag an Pflegeleistungen aus, der sich am Pflegerad orientiert.

Die Leistungen der Pflegeversicherung können auch für mobile Pflege oder24-Stunden-Betreuung genutzt werden und sind steuerlich absetzbar. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Wir beraten Sie dazu auch gern persönlich.

Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht reichen, um einen Heimplatz zu finanzieren, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den weiteren Pflegebedarf durch einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" abdecken.

Sozialhilfe für Heimbewohner ohne ausreichendes Einkommen

Wenn die Rente nicht ausreicht, um die Kosten für einen Heimplatz zu decken, kann Sozialhilfe in Betracht gezogen werden. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen und begrenztem Vermögen.

Die „Hilfe zur Pflege“ ist eine Leistung des Sozialamtes für Menschen mit Pflegebedarf, die allerdings keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Das gilt für Personen, die entweder nicht pflegeversichert sind, einen Pflegebedarf haben, der für weniger als sechs Monate besteht und nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt werden kann.

Die Hilfe des Sozialamtes erstreckt sich auch auf kostenintensive Schwerstpflege, für die die finanziellen Hilfen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Auch, wenn im Rahmen der stationären Pflege die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und weitere Eigenleistungen finanziell nicht selbst gestemmt werden können, greift die staatliche Unterstützung.

Das Sozialamt beteiligt sich allerdings nur dann an den Pflegekosten, wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreicht.

Betroffene müssen also eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können. Bei der Berechnung wird sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners herangezogen. Die Vermögensfreigrenzen für Alleinstehende belaufen sich auf 10.000 Euro, für Eheleute liegt diese bei 20.000 Euro.

Wohngeldanspruch für Pflegeheim-Bewohner

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung eines Senioren- oder Pflegeheimes ist das Wohngeld. (Achtung: In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Schleswig-Holstein gibt es zusätzlich noch das Pflegewohngeld).

Auch Bewohner und Bewohnerinnen eines Heimes haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld, um die Kosten des Heimplatzes zu finanzieren. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Mietniveau in der Region. Für die Höhe des Wohngelds ist also der Ort des Heims ausschlaggebend. Bei der Berechnung wird der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe berücksichtigt und es müssen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offengelegt werden.

Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung, die an Menschen gezahlt wird, deren Rente nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie zielt darauf ab, älteren Menschen ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit zu bieten. Die Grundsicherung ist vergleichbar mit dem Bürgergeld (ehemals Hartz IV) für Erwerbstätige.

Die Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht um ihren Lebensunterhalt zu decken. Bei Geburtsjahrgängen vor dem 1. Januar 1947 liegt die Altersgrenze bei der Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab 1947 bis 1958 erhöht sich diese Altersgrenze um je einen Monat, ab 1959 bis 1964 um je zwei Monate. So liegt die Altersgrenze ab dem Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren.

Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen abdecken.

Stiftungen und gemeinnützige Organisationen

Neben stattlichen Hilfen gibt es auch eine Vielzahl von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen, die finanzielle Unterstützung für ältere Menschen in Notlagen anbieten. Diese Organisationen können dabei helfen, die finanzielle Lücke zu schließen und den Heimplatz zu finanzieren. Es lohnt sich, sich über lokale und regionale Organisationen zu informieren und Unterstützungsmöglichkeiten zu erkunden.

Finanzielle Hilfen ausloten und sich Unterstützung holen

Wenn die Rente nicht ausreicht, um die Kosten für einen Heimplatz zu decken, stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Verkauf von Vermögenswerten, familiäre Unterstützung und die Inanspruchnahme von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind Optionen, die in Betracht gezogen werden können.

Es ist wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen und professionelle Beratung zu suchen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden. Der Übergang in ein Seniorenheim sollte nicht an finanziellen Hindernissen scheitern, und mit den richtigen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein angemessener und würdevoller Lebensabend gewährleistet werden.

Dafür steht auch FRIGGA: Für würdevolles Altern im eigenen Zuhause fernab von Alten- und Seniorenheimen in vertrauter Umgebung mit fürsorglichen Menschen. Unsere 24-Stunden-Betreuung gewährleistet Sicherheit und Wohlbefinden für Pflegebedürftige. Unsere Leistungen finden Sie hier.

Ihre Katja Zbrzeska

FRIGGA 24-Stunden-Pflege Leipzig

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