In 8 Schritten zu Pflegegrad und Pflegegeld: So geht‘s!

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In 8 Schritten zu Pflegegrad und Pflegegeld: So geht das Beantragen!

Als Angehöriger oder Pflegebedürftiger sollten Sie mit der Beantragung von Pflegegrad und Pflegegeld nicht lange warten, denn letzteres ist eine wichtige Unterstützung, um die Kosten für die Pflege zu decken und eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Der Antragsprozess scheint auf den ersten Blick vielleicht etwas kompliziert, ist er aber gar nicht. Also haben Sie keine Angst davor, sich um Pflegegrad und Pflegegeld zu kümmern! Wir von FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig geben Ihnen in diesem Blogpost eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie Pflegegeld und Pflegegrad ganz einfach beantragen können.

Schritt 1: Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und prüfen Sie den eigenen Anspruch auf Pflegegrad und Pflegegeld

Bevor Sie mit dem Antragsverfahren beginnen, sollten Sie sich zunächst damit befassen, ob Sie oder ihr zu pflegender Angehöriger überhaupt Anspruch auf Pflegegeld und Pflegegrad haben.

Denn die wichtigste Voraussetzung, die neben der Pflegebedürftigkeit erfüllt sein muss, ist, dass die pflegebedürftige Person in den letzten 10 Jahren mindesten zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt hat! Also entweder in die gesetzliche Pflegekasse oder in eine private Pflichtversicherung. Ist dies nicht der Fall, müssen sich pflegebedürftige an das Sozialamt wenden und Sozialhilfe beantragen.

Um einen Pflegegrad und damit Pflegegeld zu erhalten, muss die betroffene Person durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen im Alltag auf Hilfe angewiesen sein und zuhause gepflegt werden. Ob eine gesetzliche oder private Versicherung vorliegt, ist dabei egal.

Das aktuelle Pflegegeld staffelt sich wie folgt:

Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld

Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat

Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat

Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat

Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat

Schritt 2: Beschaffen Sie die benötigten Unterlagen für den Pflegegrad

Um einen Pflegegrad und damit Pflegegeld zu beatragen, sollten Sie wichtige Unterlagen zur Hand haben. Dafür zählen für die Einschätzung des Pflegegrades zum Beispiel ärztliche Gutachten sowie persönliche Angaben zur Pflegebedürftigkeit. Außerdem sollten Einkommensnachweise vorliegen, aus denen die Einzahlung in die Pflegekasse hervorgeht.

Klären Sie mit der Pflegekasse, welche Dokumente Sie einreichen müssen und beschaffen Sie diese rechtzeitig, um die Antragstellung zu beschleunigen.

Schritt 3: Kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse

Die Beantragung von Pflegegeld und Pflegegrad erfolgt in der Regel bei der zuständigen Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Kontaktieren Sie die Pflegekasse, oder alternativ Ihre Krankenkasse, telefonisch oder per E-Mail und erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen sowie den genauen Ablauf des Antragsverfahrens.

Der Antrag kann formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Um einen Nachweis zu haben, ist die schriftliche Kontaktaufnahme allerdings empfehlenswert. Sie können zum Beispiel einfach eine Mail mit Ihren Versicherungsdaten und einem Satz wie „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegekasse“ absenden.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld so früh wie möglich, ansonsten verschenken Sie möglicherweise viel Geld. Leistungen werden nämlich nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Als Antragsdatum gilt der Tag, an dem Sie die Pflegekasse kontaktiert haben.

Den Antrag muss immer die versicherte Person mit Pflegebedarf selbst, oder falls nicht möglich, die Person mit entsprechender Vorsorgevollmacht oder ein gesetzlicher Betreuer stellen.

Schritt 4: Füllen Sie das Formular der Pflegekasse aus

Sobald der Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingegangen ist, erhalten Sie ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistungen zurück.

Dieses müssen Sie vollständig ausfüllen, damit die Antragsstellung komplett ist. Achten Sie darauf, alle geforderten Informationen korrekt anzugeben und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich jederzeit an die Pflegekasse wenden.

Schritt 5: Senden Sie den Antrag auf Pflegeleistungen an die Pflegekasse

Sobald Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt haben, senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten an die Pflegekasse zurück.

Beachten Sie dabei die angegebenen Fristen und stellen Sie sicher, dass der Antrag fristgerecht eingereicht wird.

Schritt 6: Warten Sie auf die Entscheidung der Pflegekasse

Nachdem die Pflegekasse Ihren Antrag erhalten und bearbeitet hat, erhalten Sie Post vom Medizinischen Dienst, der Ihnen bzw. dem Pflegebedürftigen einen Termin für die Begutachtung mitgeteilt. Sollte dieser nicht passen, haben Sie die Möglichkeit, ihn zu verschieben.

Ein Sachverständiger wird zum vereinbarten Termin die Wohnsituation, den Pflegebedürftigen und die Umstände der Pflegebedürftigkeit einschätzen und einen Pflegegrad festlegen.

Bis Sie den endgültigen Bescheid über Pflegegrad und Pflegegeld erhalten, können je nach Auslastung der Pflegekasse einige Wochen vergehen. Eventuelle Rückfragen der Pflegekasse sollten dennoch zeitig beantwortet werden.

Schritt 7: Überprüfen Sie den Bescheid über Pflegegrad und Pflegegeld

Sobald die Pflegekasse über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. In diesem wird festgehalten, ob Ihnen oder dem betreffenden Pflegebedürftigen Pflegegeld zusteht und in welchem Umfang.

Überprüfen Sie den Bescheid sorgfältig und klären Sie eventuelle Unstimmigkeiten direkt mit der Pflegekasse. Sie können innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen, wenn Sie  mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Dann wird im Rahmen des Widerspruchsverfahren die Entscheidung der Pflegekasse noch einmal mit einem Zweigutachten überprüft: Entweder durch einen erneuten Besuch beim pflegebedürftigen oder mittels der Aktenlage.

Sollte auch der Widerspruch nichts bringen, können Sie mit einer Frist von einem Monat ab Zugang des Widerspruchsbescheides auch Klage beim Sozialgericht einreichen.

Schritt 8: Pflegegeld und Pflegegrad in Anspruch nehmen

Wenn Ihnen oder Ihrem pflegebedürften Angehörigen der Pflegegrad mit dem entsprechenden Pflegegeld bewilligt wurde, können Sie dieses nun in Anspruch nehmen. Je nach Bedarf können Sie zusätzlich Leistungen wie Pflegehilfsmittel beantragen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten und nutzen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen optimal aus.

Das Pflegegeld kann übrigens auch für die FRIGGA 24-Stunden-Betreuung genutzt werden, um den Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden liebevoll zu versorgen. Gern beraten wir Sie dazu!

Die Pflegekassen zahlen das Pflegegeld am ersten Werktag des Monats im Voraus für den laufenden Monat. Nach der Bewilligung wird das Pflegegeld für den Zeitraum seit der Antragstellung nachgezahlt.

Pflegegrad und Pflegegeld beantragen für eine optimale Versorgung von Pflegebedürftigen

Auch, wenn die Beantragung von Pflegegeld und Pflegegrad auf den ersten Blick komplex erscheinen mag, sind Sie nun mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung gut gewappnet. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich jederzeit an die zuständige Pflegekasse oder Ihre Krankenkasse wenden.

Durch die Unterstützung mittels Pflegegeld kann Ihnen und Ihren zu pflegenden Angehörigen die bestmögliche Pflege und Betreuung gewährleistet werden. Und auch, wenn die zu pflegende Person nur Pflegegrad 1 erhält, können Sie damit zumindest unter anderem den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel nutzen. Scheuen Sie sich also nicht davor, den Antrag zu stellen!

Bei Fragen rund um die 24-Stunden-Pflege und Beantragung von Pflegegrad und Pflegegeld stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Ihre Katja Zbrzeska

FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig

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