Pflegekosten in der Steuererklärung: Tipps und Tricks zur Absetzungen

Kreativ&Söhne GmbH

Pflegekosten in der Steuererklärung: Tipps und Tricks zur Absetzungen

Die Pflegekosten sind in den letzten Jahren durch höhere Löhne und andere Faktoren immens angestiegen, weswegen es umso wichtiger ist, einen Teil der finanziellen Belastung in der häuslichen Pflege zu minimieren. Das geht zum Beispiel mit der Steuererklärung: Eine oft übersehene Möglichkeit, um einen Teil der Pflegekosten zurückzuerhalten.

In diesem ausführlichen Artikel beschäftigen wir von FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig uns eingehend mit dem Thema: „Wie können Pflegekosten in der Steuererklärung angegeben werden?“ und „Welche Steuertricks gibt es und wo kann man was absetzen?“, um Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand zu geben.

Welche Pflegekosten können in der Steuererklärung abgesetzt werden?

Die Kosten im Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen oder der eigenen Pflege können beträchtlich sein. Es ist daher wichtig zu wissen, dass ein Teil dieser Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu mindern und gleichzeitig die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.

Zunächst einmal sollten wir klären, welche Pflegekosten überhaupt steuerlich absetzbar sind. Da die Pflege eines Angehörigen die finanzielle Belastung für Familien erheblich erhöhen kann, können im Allgemeinen fast alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen, in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Pflegehilfsmittel und -geräte: Ausgaben für Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen oder Treppenlifte
  2. Kosten für häusliche Pflege: Aufwendungen für Pflegepersonal, Haushaltshilfen, ambulante Dienste oder 24-Stundenbetreuung wie FRIGGA
  3. Heimunterbringung: Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung, diese gelten nur als außergewöhnliche Belastung, wenn die betreffende Person krankheitsbedingt oder pflegebedingt in ein Heim gezogen ist, absetzbar sind dann Kosten für Pflege, Betreuung, Ärzte, Unterkunft und Verpflegung
  4. Medizinische Behandlungen: Ausgaben für ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Therapien, die im Zusammenhang mit der Pflege stehen
  5. Fahrtkosten: Ausgaben für Fahrten zum Arzt, Therapeuten oder Pflegeeinrichtungen
  6. Handwerkerkosten: Zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau des eigenen Zuhauses

Wo werden Pflegekosten in der Steuererklärung angegeben?

Pflegekosten werden zum großen Teil in der Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastung“ angegeben. Darunter versteht man laut Einkommensteuergesetz „unvermeidbare Kosten, die aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen entstanden sind“, dazu zählen zum Beispiel Pflegekosten, Krankheitskosten oder Beerdigungskosten.

Allerdings müssen pflegende Angehörige und Pflegebedürftige einen „zumutbaren Eigenanteil“ selbst tragen, der sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Das Finanzamt berechnet diese zumutbare Belastungsgrenze, die zwischen 1 % und 7 % der Gesamteinkünfte liegt. Wenn die außergewöhnlichen Belastungen die Grenze übersteigen, können diese steuerlich abgesetzt werden.

Voraussetzungen zum Absetzen von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen

Damit Sie die Pflegekosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen können, muss eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

- entweder, es liegt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor, sprich die zu pflegende Person besitzt einen Pflegegrad

- oder es liegt eine anerkannte Erkrankung vor, sodass die Pflegekosten, die durch die Krankheit entstehen, als außergewöhnliche Belastung angegeben werden können

Neben den außergewöhnlichen Belastungen können zudem weitere Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abgesetzt werden, wenn sie im indirekten Zusammenhang mit der Pflege stehen. Dazu zählen zum Beispiel Haushaltshilfen, 24-Stunden-Betreuung, Alltags-Begleiter, aber auch Handwerker, die für den barrierefreien Umbau des Zuhauses verantwortlich sind. 20 Prozent und maximal 1200 Euro der Kosten können auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Pauschbetrag nutzen, um Pflegekosten steuerlich abzusetzen

Wer einen Angehörigen unentgeltlich zuhause pflegt, aber keine außergewöhnlichen Belastungen in der Steuer angibt, der kann alternativ den Pflege-Pauschbetrag von maximal 1.800 Euro geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: bei Pflegegrad 2 sind es 600 Euro, bei Pflegegrad 3 schon 1.100 Euro und ab Pflegegrad 4 sogar 1.800 Euro.

Voraussetzungen für den Pflege-Pauschbetrag sind, dass die häusliche Pflege unentgeltlich ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit“H” / ”BL” oder Pflegegrad 2 bis 5). Zudem muss die Betreuung in der eigenen Wohnung oder der Wohnung des Pflegebedürftigen stattfinden.

Darauf sollten Sie achten, um Pflegekosten von der Steuer abzusetzen

Damit in der Steuererklärung nichts schief geht und das Finanzamt Ihre Pflegekosten anerkennt, sollten Sie auf einige wichtige Punkte achten:

Halten Sie alle wichtigen Nachweise für die Absetzung von Pflegekosten bereit. Dazu zählen der Bescheid über den Pflegegrad, Nachweise über psychische Erkrankungen, Demenz oder Behinderung sowie Bescheide wichtiger Versicherungen und der Pflegekasse.

Um die Pflegekosten in der Steuer anzugeben, sollten Sie alle wichtigen Belege sammeln und sorgfältig aufbewahren. Denn seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht. So müssen Sie Belege zwar nicht mehr mit beim Finanzamt einreichen, allerdings sollten diese mindestens bis zur Zusendung des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Denn im Falle einer Prüfung müssen sie alle angegebenen Kosten belegen können. Daher ist es ratsam, Belege noch länger aufzubewahren, da Steuerprüfungen oft erst später stattfinden.

Sammeln Sie also alle Rechnungen und Belege, zum Beispiel von Pflegehilfemitteln, Medikamenten, Behandlungen, Pflegediensten und Co., damit Sie die Kosten in der Steuererklärung absetzen können.

Tipp: Überprüfen Sie ihren Steuerbescheid immer!

Denn gegebenenfalls können Einsprüche eingelegt werden, wenn Ausgaben nicht oder nicht in voller Höhe berücksichtigt wurden. Im Zweifel sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen oder sich in einem Steuerhilfeverein Unterstützung holen.

Pflegekosten in der Steuererklärung mindern finanzielle Belastungen erheblich

Wer einen Angehörigen selbst pflegt und pflegen lässt, sollte also unbedingt eine Steuererklärung machen und alle Ausgaben gewissenhaft aufschlüsseln. Denn durch geschickte steuerliche Planung und Nutzung verschiedener Abzugsmöglichkeiten lassen sich die Kosten und damit verbundene finanzielle Belastungen zumindest teilweise abfedern.

Es lohnt sich daher, die eigenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege genau zu dokumentieren und in der Steuererklärung anzugeben.

Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von unserer 24-Stunden-Pflege in Leipzig haben, dann kontaktieren Sie mich gern und wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Ihre Katja Zbrzeska

FRIGGA Seniorenbetreuung Leipzig

 

Haftungsausschluss: Die Informationen dieses Artikels ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Der Text dient nur zum Zwecke der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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