Fragen & Antworten
Unter einer 24-Stunden-Betreuung versteht man die häusliche Pflege durch eine im Haushalt lebende Pflegekraft. Dadurch ist der zu Pflegende stets gut versorgt und kann in seiner vertrauten Umgebung bleiben. Damit werden Angehörige entlastet, da auch nachts und in Notfällen stets jemand vor Ort ist. Die Pflegekraft übernimmt nicht nur die Grundpflege, sondern kümmert sich auch um den Haushalt und die Freizeitgestaltung.
Nein, auf keinen Fall. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ suggeriert lediglich, dass die Pflegekraft 24 Stunden abrufbar und in Bereitschaft ist. Natürlich müssen und dürfen sie nicht ununterbrochen arbeiten, sondern sind dazu angehalten, gesetzliche Pausenzeiten einzuhalten. Das Arbeitsrecht regelt die Arbeitszeiten, die normalerweise bei etwa 40 bis 48 Stunden wöchentlich liegen. Auch Höchstarbeitszeiten und Mindestlohn sind einzuhalten.
Die meiste Pflegekräfte aus Polen sind keine ausgebildeten, medizinischen Fachkräfte. Sie dürfen deshalb nur die Grundpflege übernehmen, die Behandlungspflege obliegt ausschließlich examiniertem Pflegepersonal wie Krankenschwestern oder Altenpflegern. Diese übernehmen Aufgaben wie die Verabreichung von Medikamenten, Blutdruckmessen, Verbandswechsel, Legen von Kathetern etc.
Das Einstellen einer Pflegekraft ist eine Privatleistung, die vom jeweiligen Kunden selbst getragen werden muss. Allerdings gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Steuervorteile, die die Kosten minimieren können.
Zunächst haben Pflegebedürftige je nach Pflegegrad Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und kann frei verwendet werden, also auch für eine polnische Pflegekraft. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege durch die Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegeversicherung übernimmt hier eine Ersatzpflege, insofern die private Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Sie kann für maximal sechs Wochen im Jahr beansprucht werden. Zudem bezuschussen Pflegekassen die Kurzzeitpflege, sprich eine stationäre Unterbringung nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege für einen gewissen Zeitraum aussetzen muss. Da Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden können, lassen sich ungenutzte Kurzzeit-Pflegetage für Verhinderungspflege verwenden. Zudem können auch steuerliche Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Der Aufenthalt einer polnischen Pflegekraft umfasst in der Regel sechs bis acht Wochen. Danach kehrt sie für eben diese Zeit zu ihrer Familie nach Polen zurück. Deshalb betreuen meist zwei verschiedene Pflegerinnen einen Patienten im Tandem. Der Wechsel findet nahtlos statt und die Pflegekräfte bleiben gleich, sodass das Vertrauen zum Pflegebedürftigen gewährleistet wird.
Wie bereits oben erwähnt, greift auch für Pflegekräfte aus Polen das deutsche Arbeitsrecht. Obwohl das Pflegepersonal in Polen beschäftigt ist und dort Steuern und Sozialabgaben zahlt, gelten die hierzulande vorherrschenden Regelungen zum Mindestlohn und zur Arbeitszeit. Die Einhaltung von Arbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten sowie das Mindestlohngesetz sind bindend.
Wir planen die Anreise der Pflegekraft gemeinsam mit Ihnen. Entweder erfolgt diese mit einem Reisebus zur nächsten Großstadt, in der sie von abgeholt wird, oder aber mit einem Minibus bis vor Ihre Haustür. Wir kümmern uns um die Buchung der Fahrkarten und teilen Ihnen das genaue Anreisedatum sowie Ort und Uhrzeit frühestmöglich mit.
Ein eigenes Zimmer, ein bequemes Bett und ausreichend Mobiliar, die Nutzung eines Badezimmers und auch das leibliche Wohl sollten gewährleistet werden. Sehen Sie die Pflegerin als Teil der Familie an und behandeln sie diese ebenso. Schließlich wird sie sich liebevoll und engagiert um den zu pflegenden Angehörigen kümmern. Das kann sie in vollem Umfang nur, wenn im Gegenzug auch für ihr Wohl gesorgt ist.
Wir geben uns größte Mühe, die für Ihre Bedürfnisse passende Pflegekraft zu finden. Natürlich kann es trotzdem sein, dass es menschlich einfach nicht passt und sich der Pflegebedürftige und die Betreuungskraft nicht verstehen. Auch andere Probleme wie Verständigungsprobleme können auftreten. Für diese Fälle bemühen wir uns um einen schnellen Austausch und stellen Ihnen umgehend andere Kandidaten vor.
Verträge werden je nach Kundenwunsch abgeschlossen, meist langfristig auf unbestimmte Zeit. Natürlich sind auch definierte Zeiträume möglich. Außerdem können wir gern eine Probezeit vereinbaren. Sie können Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist liegt bei 14 Tagen.
Für den Fall, dass Ihre Pflegekraft auf Grund von Krankheit oder familiären Notfällen verhindert ist, bemühen wir uns um schnellstmöglichen Ersatz, um die Weiterführung der Betreuung zu gewährleisten.
Ja, grundsätzlich kann sich eine Pflegekraft auch um ein Ehepaar kümmern.
Zu einer guten Pflege gehört, dass man die gleiche Sprache spricht. Eine Grundvoraussetzung, die wir an unsere Pflegekräfte stellen, sind gute Deutschkenntnisse. Uns ist wichtig, dass sich unsere Pflegekräfte mit ihren Schützlingen sowie deren Angehörigen ohne Schwierigkeiten verständigen können.